Partnerschaft in der Schule, zwischen Lehrern und Eltern, ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit Eltern ihr Erziehungsrecht auch in Bezug auf die Schulausbildung ihrer Kinder wahrnehmen können.
Leider zeigen Untersuchungen zum Schulalltag, dass die Mehrheit der Eltern die Schule nur als Aufgabe von Lehrern und Schulleitung wahrnimmt. Lediglich im Konfliktfall gehen einige wenige Eltern darüber hinaus und wenden sich selbst mit Problemen und Fragen an die Schule oder an die jeweilige Lehrkraft. Am FRG identifiziert sich die Mehrheit der Schüler und ihrer Familien mit ihrer Schule. Dies ist die ideale Voraussetzung für eine aktive Beteiligung der Eltern an den Entscheidungen, die das Schulleben betreffen. Die Mitarbeit im Elternbeirat ist unter diesen Umständen eine interessante und bereichernde Tätigkeit.
Die Vorteile einer engagierten Elternarbeit sind klar zu nennen:
Die rechtlichen Grundlagen fuer die Elternarbeit geben das "Bayerische Gesetz ueber das Erziehungs- und Unterrichtswesen" und die GSO, die "Schulordnung fuer die Gymnasien in Bayern" vor. Hier sind die formalen Voraussetzungen fuer die Arbeit des Elternbeirates festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch andere engagierte Eltern außerhalb des Elternbeirates, z.B. Klassenelternsprecher, an der Elternarbeit beteiligt werden koennen. Der Elternbeirat arbeitet ehrenamtlich fuer eine Amtszeit von zwei Jahren, dann finden wieder Neuwahlen statt. Die Elternbeiraete werden aus der Gesamtheit der wahlberechtigten Eltern im Rahmen einer Elternversammlung gewaehlt.