Konzepte

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse der konzeptionellen Arbeit der einzelnen Mitglieder der Schulfamilie während der letzten Jahre. Übergeordnete Themenbereiche sind u.a. Schulentwicklung, Wertekanon und Medienerziehung. Alle Dokumente wurden gemeinsam erarbeitet und meist durch Sitzungen des Schulforums verabschiedet.

OStD Martin Pöhner

Verkürzte Hausordnung

Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Hausordnung, Stand 07.2022

1. Vorbemerkungen

  • Wir verstehen uns als eine „Schul-Familie“ und streben ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule an. Alle Beteiligten nehmen aufeinander Rücksicht, ordnen das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unter und halten sich an Regeln. Diese sollen helfen, Gefahren zu vermeiden und Schäden von Personen und der Schulanlage abzuwenden.
  • Verstöße gegen die Hausordnung werden mit entsprechenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Es können auch pädagogische Strafen, die durch das Schulforum legitimiert sind, verhängt werden (z.B. aktive Mithilfe bei Aktionen zur Sauberkeit).
  • Die EDV-Nutzungsordnung ist ebenfalls Teil der Hausordnung (siehe Aushang in den Klassenzimmern).
  • Änderungen / Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich. Im Krisenfall (z.B. Corona-Krise) oder bei Gefährdungslagen kann auch die Schulleitung vorübergehend andere Regeln erlassen.

    
2.  Aufenthalt auf dem Schulgelände
2.1 Zum Aufenthalt sind berechtigt:

  • Alle Mitglieder der Schulfamilie des FRG
  • Bei Fremdbelegung auch Volkshochschule, Sportvereine, Musikschule etc.
  • Sonstige schulfremde Personen und Gäste nur mit Genehmigung der Schulleitung

2.2 Es gelten folgende zeitliche Regelungen:

  •  Öffnungszeiten des Schulhauses:
    • Montag bis Donnerstag:  7.00 Uhr bis 17.30 Uhr
    • Freitag:              7.00 Uhr bis 14.30 Uhr
    • Für Fremdbelegungen und Sonderveranstaltungen werden jeweils eigeneRegelungen getroffen.
  • Öffnungszeiten des Sekretariats:
    • Montag bis Donnerstag: 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
    • Freitag 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr

2.3 Schülerinnen und Schüler halten sich auf:

  • vor dem Unterricht:
    bis 7.30 Uhr nur in der Aula oder dem Silentiumraum der Schüler (Raum mit Aquarien) oder auf den Marktplätzen und dem Aufenthaltsbereich vor den Toiletten im 1. und 2. OG
    ab 7.30 Uhr auch in den Klassenzimmern (Aufsperrzeit bis 7.45 Uhr)
    Fachlehrsäle, Sporthallen und Sonderräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
    Die Bühne gilt als Unterrichtsraum (Belegungsplan). Auf der Bühne selbst werden keine Gegenstände deponiert.
  • in den Pausen:
    Alle Schüler/innen verlassen zügig vor dem Lehrer das Klassenzimmer und begeben sich in den Pausenhof oder in die Aula, jedoch nicht in Bereiche, die nicht beaufsichtigt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, die Pause draußen an der frischen Luft zu verbringen. Die oberen beiden Stockwerke sind bei trockenem Wetter in der ersten und zweiten Pause kein Aufenthaltsbereich. Ausgenommen ist die Schülerlesebibliothek während ihrer Öffnungszeiten. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen auch das Schülercafé in der Pause nutzen.
    Im Fall der Regenpause gilt: Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 halten sich in der Aula auf.  Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 mit 12 können sich entweder im Klassenzimmer oder auf den Marktplätzen aufhalten.
    Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn der Pause aus den Fachräumen oder aus der Sporthalle kommen, können ihre Taschen entweder an der Seite in der Aula oder im Klassenzimmer der nächsten Stunde oder alternativ in den Marktplätzen oder bei trockenem Wetter ggf. auch im Pausenhof ablegen. Das erste Gongzeichen kündigt das Ende der Pause an, deshalb sind die Unterrichtsräume zügig aufzusuchen.
  • In der Mittagspause können neben der Aula und dem Silentiumraum der Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss auch die Marktplätze und der Aufenthaltsbereich vor den Toiletten im 1. und 2. OG zum Aufenthalt genutzt werden; gegessen wird in erster Linie in der Aula und auf dem Pausenhof bzw. in der Mensa (zu den Detailregeln vgl. Abschnitt 3.3).
  • Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 10 dürfen die Bibliothek im Erdgeschoss als Silentiumarbeitsraum benutzen.
  • Das Schülercafé ist zur gleichberechtigten Nutzung durch die Q 11 und die Q 12 gedacht und kann z.B. auch für SMV-Aktionen genutzt werden.
  • Wird bei Vertretungsstunden EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) angeordnet, stehen das jeweilige Klassenzimmer (außer Fachraum), die Marktplätze, der Arbeitsbereich in der Aula und der Silentiumarbeitsraum für Schülerinnen und Schüler im EG sowie ab Jgst. 10 die Bibliothek zum Arbeiten zur Verfügung. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.
  • Das Schuldach darf grundsätzlich nicht betreten werden.
  • Ein Betreten von Baustellen auf dem Schulgelände ist verboten.  

2.4 Verlassen des Schulgeländes während des Schultages
Grundsätzlich ist zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende das selbstständige Verlassen des Schulgeländes für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht gestattet. Ausgenommen davon ist nur die Mittagspause. Während dieser darf das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen werden.
Ab Jahrgangsstufe 11 ist das Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten auf eigene Verantwortung gestattet.


3. Sicherheit und Ordnung
3.1 Gebote
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher haben die Pflicht, in der gesamten Schulanlage Ordnung zu halten. Insbesondere gilt:

  • Betreten der Schulgebäude nur mit sauberen Schuhen
  • Gemeinsames Achten auf Sauberkeit und Ordnung in den Klassenzimmern
  • Reinigung der Tafeln, Meldung von Störungen
  • Medien und Lehrmittel nach Gebrauch zurückstellen bzw. -bringen
  • Wenn die Klasse nach einer Unterrichtsstunde den Raum verlässt (Unterrichtsende, Pause, Raumwechsel), schaltet die Lehrkraft die Tafel, die Dokumentenkamera, den Zusatzbildschirm und das Licht aus. Der Tippschalter an der Vorderseite der Bildschirme genügt. Sollte der Computer hinter der Tafel genutzt worden sein, ist dieser herunterzufahren.
  • Nach dem Unterricht, d.h. nach der letzten Stunde des Vormittags im Raum laut Raumbelegungsplan und nach der letzten Stunde des Nachmittags: Stühle hochstellen, noch verbliebene Abfälle in die Abfalleimer, Fenster schließen, Jalousien hochfahren, Licht ausschalten, Türen abschließen.
  • Fahrräder und Fahrzeuge nur in die dafür vorgesehenen Bereiche stellen; die Schuleingänge sind als Fluchtwege unbedingt frei zu halten. Ebenso dürfen die Fluchtwege in den Klassenzimmern und im Schulhaus nicht verstellt werden
  • Plakate, Informationsmaterial und Werbung dürfen in der Schulanlage nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt bzw. verteilt werden. Der schulische Bezug muss erkenntlich sein.
  • Abfälle nur in entsprechende Abfalleimer werfen, Mülltrennung durchführen.
  • Wände sauber halten.
  • Mobiliar, Lehr- und Lernmittel nicht beschmieren oder bemalen
  • Insbesondere die Toiletten sauber halten!
  • Gebrauchte Kaugummis nur in den Mülleimern entsorgen und nicht an anderen Stellen im Gelände oder im Schulhaus.
  • Die Laptopschließfächer auf den Marktplätzen und im Schülercafé nur zum Aufladen digitaler Endgeräte benutzen und danach wieder frei machen.   
  • Den Aufzug nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft benutzen.
  • Fluchtwege freihalten!

Am Freitag jeder Woche räumt eine Klasse nach Plan den Schulhof auf (Abfälle, Flaschen), transportiert das Altpapier aus den Fachräumen im Fachtrakt, dem Lehrerzimmer, dem Sekretariat, dem Hausmeisterzimmer, dem Schüler-Café, dem Zimmer der Oberstufenkoordinatoren, dem Zimmer der Mitarbeiterin der Schulleitung,  dem Kopierraum  und aus dem Gang vor den Büros des Beratungsteams in den Papiercontainer. Außerdem werden in allen Klassenzimmern im Hauptgebäude die Tafellappen ausgewechselt.
Die Mülleimer-Kombinationen in den Klassenzimmern werden von den Putzkräften geleert.

3.2 Verbote

  • In der gesamten Schulanlage besteht nicht nur für Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Verwaltungsangestellte und Hauspersonal, sondern auch für alle Besucher und Nutzer der Anlage absolutes Rauchverbot. Das gilt auch für Schulveranstaltungen und Elternabende.
  • Der Betrieb von Elektrogeräten durch Schülerinnen und Schüler in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsräumen sowie im Schülercafé ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen auf das Schulgelände ist untersagt.
  • Es besteht auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich Alkoholverbot. Die Schulleitung kann Ausnahmen gestatten (z.B. für Erwachsene beim Schulfest).

3.3. Regeln zum Thema Essen und Trinken

  • In allen Klassenzimmern und Schülerbereichen mit Kugelgarnboden sind außer Wasser keine offenen Getränke gestattet (z.B. keine Tassen mit Tee oder Kaffee oder offene Becher mit farbigen Softdrinks), um Verschmutzungen des Bodens zu vermeiden. Aus nicht zerbrechlichen Flaschen, die nach dem Trinken sofort wieder verschlossen werden, dürfen aber auf dem Kugelgarnboden auch farbige Getränke getrunken werden.
  • Unabhängig davon wird generell empfohlen in Räumen mit Kugelgarnboden nur Wasser zu trinken um Verschmutzungen zu vermeiden;
  • Gegessen werden darf in Räumen mit Kugelgarnboden (u.a. Klassenzimmer, Marktplätze) nur im Ausnahmefall mit Genehmigung der Lehrkraft im Sitzen an den Tischen (z.B. in der Regenpause, zur Stärkung bei einer Schulaufgabe etc.). Auf den Polstermöbeln in den Marktplätzen und den Aufenthaltsbereichen vor den Toiletten darf grundsätzlich nicht gegessen werden. Außerdem darf im ersten und zweiten Obergeschoss grundsätzlich nicht im Herumlaufen oder im Stehen gegessen werden.
  • In den Klassenzimmern, den Aufenthaltsbereichen der Schülerinnen und Schüler oder der Turnhalle dürfen keine Glasflaschen benutzt werden (Verletzungsgefahr bei zu Bruch gehen).

3.4 Brand- oder Alarmfall
Bei Brand oder sonstigem Alarm sind die aushängenden Sicherheitsbestimmungen und Fluchtwegpläne und die gesonderte Verfahrensordnung zu beachten. Der Lehrer lässt die Schüler aufstellen und zählt ab. Voraus geht der Lehrer, als Letztes gehen die Klassensprecher, nachdem alle Fenster und Türen geschlossen worden sind. Bücher und Taschen verbleiben im Raum. Erneute Kontrolle der Anwesenheit im Sammlungsbereich und Vollzähligkeitsmeldung an die Schulleitung

3.5 Unfälle und meldepflichtige/ansteckende Krankheiten
Bei Unfällen im Schulbereich bzw. auf dem Schulweg oder bei meldepflichtigen/ansteckenden Krankheiten ist die Schulleitung über das Sekretariat sofort zu verständigen. Die weiteren Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung.

4. Handy-Regelung

  • Während des Unterrichts dürfen Smartphones nur dann verwendet werden, wenn die Lehrkraft dies ausdrücklich für Unterrichtszwecke genehmigt. Für private Zwecke dürfen sie während des Unterrichts grundsätzlich nicht genutzt werden.
  • Darüber hinaus darf das Handy auch zwischen 7.45 und 7.55 Uhr sowie in der ersten und zweiten Pause und zwischen den Stunden auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht genutzt werden, weil sich die Kinder in dieser Zeit auf den Unterricht vorbereiten sollen bzw. miteinander kommunizieren sollen.
  • Im Unterschied zur Vergangenheit dürfen Smartphones auf dem Schulgelände jedoch eingeschaltet bleiben, auch wegen der Corona-App und um sie leichter für Unterrichtszwecke aktivieren zu können. Sie müssen jedoch leise gestellt werden (weder Klingelton noch Vibration).
  • Wer aus dringenden Gründen zwischen 7.45 und 13.00 Uhr oder sonst während der Unterrichtszeiten ausnahmsweise mit seinen Eltern kommunizieren muss, fragt eine Lehrkraft oder das Sekretariat zuerst um Erlaubnis.
  • Zuwiderhandlungen werden in geeigneter Form sanktioniert (z.B. Einbehaltung des Smartphones durch die Lehrkraft bis zum Unterrichtsende an diesem Tag usw.).
  • Vor 7.45 Uhr, nach der Schule und in der Mittagspause außerhalb der Mensa darf das Smartphone auf dem Schulgelände verwendet werden. D.h.: Wer z.B. nach 13.00 Uhr auf den Bus in der Aula wartet oder seine Mittagspause dort verbringt, darf das Smartphone verwenden. In der Mensa wird das Handy mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler anderer Schularten auch künftig nicht verwendet. Außerdem gelten im Nachmittagsunterricht wieder dieselben Regeln wie am Vormittag! (Vgl. erster und zweiter Spiegelstrich)
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (11 und 12) dürfen abweichend von den oben genannten Regeln in Freistunden und in den Pausen das Smartphone nutzen – allerdings nur in den für die Oberstufe explizit ausgewiesenen Bereichen, d.h. im Schülercafé und auf dem Marktplatz Oberstufe im 2. OG.   
  • Es dürfen grundsätzlich keine Fotos/Videos auf dem Schulgelände angefertigt werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der beteiligten Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Prüfungen wird das Smartphone ausgeschaltet und bleibt in der Schultasche oder wird auf Wunsch der Lehrkraft auf einem separaten Tisch abgelegt. Das Gleiche gilt für textfähige Uhren (Smartwatches).
  • Für die Benutzung von Laptops und Tablets wird auf die BYOD-Bestimmungen in der aktuellen Computer-Nutzungsordnung verwiesen.

5. Umweltschutz und Energieverbrauch

  • Lehrer und Schüler achten gemeinsam auf den sparsamen Umgang mit Energie. Entsprechende Maßnahmen werden im Klassengespräch besprochen.
  • Wir trennen Müll und achten besonders darauf, dass möglichst wenig Abfälle in der Schule entstehen. Für die Mülltrennung stehen die Mülleimer-Kombinationen für Restmüll, Plastik und Papiermüll in den Klassenzimmern und der Aula zur Verfügung.
  • Bei der Pausenverpflegung sollten nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen genutzt werden. Insbesondere größere, nicht ökologische Einwegverpackungen (z.B. Fast-Food-Verpackungen) sind zu vermeiden.
  • Fallen im Ausnahmefall Pizzakartons und sonstige größere Essensverpackungen als Müll an, müssen sie von den Müllverursachern selbst direkt im Restmüllcontainer im Pausenhof entsorgt werden.


6. Ansprechpartner
Bei Problemen in der Schule stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, die Anfragen auch gerne vertraulich behandeln. Es sollte versucht werden, auftretende Probleme immer zunächst innerhalb der Schule zu lösen. Je nach Anlass sind die Ansprechpartner:

  • der Fachlehrer, die Klassenleiter, die Verbindungslehrer
  • das Beratungsteam (Schulpsychologin, Sozialpädagogin und Beratungslehrerin)
  • die Schülersprecher und die Tutoren
  • die Mitglieder des Elternbeirats
  • die Schulleitung

7. Inkrafttreten, Gültigkeit
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und besitzt Gültigkeit für die gesamte Schulanlage. Die einzelnen Bestimmungen wurden von den Mitgliedern der Schulfamilie, den Schülern, den Lehrern, den Eltern und den Verwaltungskräften gemeinsam erarbeitet. Wir alle verpflichten uns dazu, diese Inhalte zu beherzigen und anzuwenden. Die vorliegende Hausordnung gilt bis auf Weiteres; Veränderungen und Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich.

Beschlossen vom Schulforum am 05.07.2022
Veröffentlicht am 06.07.2022

M. Pöhner
Schulleiter

 

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